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In einer Pressemitteilung teilt die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) mit, dass die gemeinsame Nutzung der UMTS-Funkinfrastruktur möglich sei.
21. Februar 2002
Die ComCom teilt in einem Mediencommuniqué mit, dass die UMTS-Konzessionen für die Mobiltelefonie der dritten Generation flexibel genug seien, um eine weitgehend gemeinsame Nutzung der Funkinfrastruktur zu gestatten. Die ComCom stützt sich dabei auf Abklärungen des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM). Durch diese Auslegung, die einen ähnlichen Ansatz verfolgt wie andere europäische Länder, werde der Wettbewerb im Infrastrukturbereich, den das Fernmeldegesetz als Grundvoraussetzung für einen wirksamen Wettbewerb bei den Diensten vorsieht, nicht beeinträchtigt. Durch eine gemeinsame Nutzung der Infrastruktur sind Einsparungen beim Netzaufbau möglich. In der Schweiz gelten sehr strenge Grenzwerte in der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV), was die Möglichkeiten, Funkinfrastrukturen gemeinsam zu nutzen, einschränkt. Demnach dürfte die Zahl der Antennenstandorte nicht drastisch gesenkt werden.