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Swisscom verzichtet freiwillig auf die Rückforderung von gewährten Rabatten von Internet Service Providern (ISP). Wie ein auf Blogg.ch veröffentlichter Brief von Swisscom Fixnet Wholesale erklärt, will der Ex-Monopolist durch diese Rückforderungen die ISPs nicht weiter schwächen. Diese würden sich durch alternative Breitbandtechnologien bereits einem verstärkten Wettbewerb ausgesetzt sehen.
Die 20 Prozent Preliminary-BBCS-Rabatt wurden den ISPs von der Swisscom auf Grund eines Urteils gewährt, dass sie dazu verpflichtet, ebenso grossen Nachlass wie ihrer Schwestergesellschaft Bluewin zu gewähren. In den Verträgen zwischen der Swisscom und den ISPs gibt es jedoch eine Klausel, die besagt, dass die Swisscom das Geld zurückverlange, wenn das Unternehmen erfolgreich gegen diesen auferlegten Zwangsrabatt rekuriert habe. Diesem Urteil ist die Swisscom mit ihrem freiwilligen Rückzug der Klausel nun jedoch zuvorgekommen.
Blogger der Website Blogg.ch haben ausgerechnet, dass sich der Betrag der nun nicht eingeforderten Rückzahlungen auf rund 100 Millionen Franken belaufen dürfte.