Usedsoft verstösst teilweise gegen Urheberrecht

Original-Datenträger dürfen weiter verkauft werden.
7. August 2006

     

Schwerer Schlag für den Secondhand-Softwarehändler Usedsoft: Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen und deren Weiterverkauf an Dritte ist rechtswidrig. Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht München letzten Donnerstag.

Oracle hatte gegen den Münchner Secondhand-Händler Anfang des Jahres eine Klage eingereicht und bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese verbot dem Linzenzhändler gebrauchte Oracle-Lizenzen zu verkaufen oder dafür zu werben.


Das Urteil gegen Usedsoft, dem zufolge der Weiterverkauf von Nutzungslizenzen gegen das Urheberrecht verstosse, ist nun rechtskräftig. Im Urteil wurde aber präzisiert, dass der Gebrauchthandel mit online übertragenen Oracle-Lizenzen nicht zulässig sei. Der Verkauf von Software auf Original-Datenträgern, also Software, die auf CD verkauft wurde, hingegen ist weiterhin erlaubt.

"Damit wurde ein zukunftsweisendes Geschäftskonzept im Grundsatz bestätigt", sagte Usedsoft-Geschäftsführer Schneider nach der Urteilsverkündung. "Unternehmen müssen aber in Zukunft darauf bestehen, dass sie beim Software-Kauf eine CD erhalten, um sich das Eigentumsrecht an ihrer Software zu sichern. Sonst lassen sie sich enteignen."

Der Fall wird noch in einem Hauptverfahren behandelt. Es wird davon ausgegangen, dass sowohl das Oberlandesgericht als auch das Landgericht der am Donnerstag gefällten Entscheidung folgen werden. Usedsoft hat bereits angekündigt, bis zum Bundesgerichtshof zu gehen, um der praxiswidrigen Unterscheidung zwischen online und per Datenträger übertragenen Software ein Ende zu bereiten.


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