Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) übt scharfe Kritik am Gesetzesentwurf für die Revision des Urheberrechts. Demzufolge eile der Staat der Industrie zu Hilfe, die den Einstieg ins Internet verschlafen habe, mittlerweile bloss benutzerunfreundliche kostenpflichtige Portale betreibe und weiterhin massiv überhöhte Preise für CDs verlange. Die Revision des Urheberrechtsgesetzes würde die herrschenden Zustände ad absurdum führen, indem die Konsumenten für die selbe Dienstleistung sogar mehrfach bezahlen müssten – gekaufte CDs mit Kopierschutz liessen sich etwa nicht auf einen MP3-Player laden, wer die gekaufte Musik auf darauf hören wollte, müsste sie nochmals (kostenpflichtig) herunterladen. Gleichzeitig würde der Konsument das im Gesetz verbriefte Recht auf Privatkopien verlieren. Die SKS fordert deshalb ein Urheberrecht, das sowohl die Interessen der Rechteinhaber als auch der Rechtenutzer wahrt. Konkret müsse dieses dem Anwender das Recht auf Eigengebrauch gewährleisten, die Behinderung der Anfertigung von erlaubten Privatkopien durch Schutzmassnahmen der Anbieter verbieten und die nicht akzeptable Kumulierung von individuellen Urheberrechtsgebühren und kollektiven Abgaben auf Leerdatenträger und Geräte verhindern.