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Google muss doch keine Suchanfragen bekanntgeben

US-Richter spricht sich für Datenschutz aus.
20. März 2006

     

James Ware, Richter am US-Bezirksgericht in San José, hat entschieden: Google muss der US-Regierung 50'000 ausgesuchte Internetadressen nennen, aber keine Suchanfragen von Kunden offenlegen. Dies, so der Richter, würde gegen den Datenschutz verstossen.

Die Regierung hatte ursprünglich mit über einer Million Adressen und Tausenden von Suchanfragen noch weit mehr Daten gefordert. Sie will damit nachweisen, dass Filtersoftware ein ungenügendes Mittel seien, um Kinder und Jugendliche vor Pornoseiten im Internet zu schützen. Hintergrund ist auch, dass die Regierung eine Registrierungspflicht für Pornonutzer durchsetzen will, die in einem ersten Anlauf vom obersten US-Gericht als verfassungswidrig erklärt wurde.


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