Laut einem Bericht der NZZ am Sonntag setzen Schweizer Fahnder gerne nach FBI-Vorbild Schnüffelsoftware und Trojaner ein, um Tatverdächtige zu überwachen. Die Software wird dabei per Mail auf den Computer des Verdächtigen gebracht, worauf sie den Mail-Verkehr des Betroffenen ausspioniert. Auch Dateien könnten damit vom Computer des Verdächtigen kopiert werden. Die Methode sei schon in diversen Strafverfahren eingesetzt worden und hätte sowohl Beweise für eine Straftat erbracht als auch Verdächtige entlastet, wird ein Spezialist für Internetkriminalität in der NamS zitiert.
Nichtsdestotrotz ist die Methode äusserst umstritten, weil wahrscheinlich illegal. Auf welche rechtliche Grundlage sich die Ermittler beim Trojaner-Einsatz stützen, ist zumindest unklar; äussern wollte sich keine angefragte Strafverfolgungsstelle. Einig sind sich aber auch die Juristen nicht: Während die einen meinen, dass die Bewilligung des Anklagekammer-Präsidenten genügen würde, um dieses Vorgehen zu rechtfertigen, finden es andere äusserst problematisch, weil der Verdächtige im Gegensatz zu einer normalen Beschlagnahmung nicht informiert und deshalb auch in seinen Rechten beschnitten sei.
Laut NamS findet eine Diskussion um entsprechende Gesetzesänderungen nicht statt; möglicherweise weil die Strafverfolger befürchten, dass die verdeckte Beweisbeschaffung im elektronischen Bereich komplett verboten werden könnte. Derzeit dürfen nur Mails überwacht werden, die maximal sechs Monate alt sind und über einen Schweizer Provider versandt wurden.