Am Mittwoch hat
Microsoft beim Berufungsgericht eine erneute Anhörung dazu verlangt, ob die Bündelung des Internet Explorer mit Windows tatsächlich gegen das Wettbewerbsrecht verstösst. Microsoft zufolge seien bei der ersten Verhandlung wichtige Beweise übersehen oder falsch interpretiert worden. So könne etwa keine Rede von einer Code-Vermischung sein, die das Gericht seinerzeit unter dem Gesichtspunkt beanstandet hatte, dass damit keine rivalisierenden Browser vorinstalliert werden könnten. Statt dessen seien lediglich zusammengehörige Funktionen auch zusammen gespeichert worden. Ausserdem werde in Zukunft die Deinstallation des Internet Explorer über die Systemsteuerung möglich sein.