Der Bundesrat hat am letzten Freitag eine Vorlage verabschiedet, mit welcher er das Schweizer Urheberrecht aus dem Jahr 1992 dem "Zeitalter der Digitaltechnologie" anpassen will. Die Vorlage umfasst zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und eine Teilrevision des Urheberrechtsgesetztes. Die neue Vorlage sieht ein Verbot für die Umgehung von Kopiersperren auf CDs und DVDs vor. Auch sollen die Herstellung und der Vertrieb von Umgehungssoftware oder das Anbieten von Dienstleistungen zur Umgehung von Schutzvorrichtungen verboten werden. Weiterhin uneingeschränkt soll jedoch der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch bleiben, da dem Konsumenten nicht zugemutet werden könne, zwischen legalen und illegalen Angeboten zu unterscheiden. Ebenfalls erlaubt ist weiterhin der Download aus legalen und illegalen Quellen, einzig der Upload bzw. das Anbieten von geschützten Werken falle unter die Verbotsklausel. Wann die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage in Kraft treten wird, ist noch nicht bekannt. Zuerst muss sie die Kommissionen des Stände- und Nationalrats passieren und abschliessend vom gesamten Parlament abgesegnet werden. Da die Mühlen des Gesetzes bekanntlich langsam mahlen, kann es Monate oder gar Jahre dauern, bis die Vorlage unter Dach und Fach ist.
(mw)