Bundesgericht unterbindet Swisscom-Cinetrade-Deal

Mittels einer superprovisorischen Verfügung wird der Zusammenschluss von Swisscom und Cinetrade durch das Bundesgericht verhindert.
13. Mai 2005

     

Cablecom hatte gegen die Genehmigung des Zusammenschlusses von Swisscom und Cinterade durch die Weko Beschwerde eingelegt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun gutgeheissen und eine superprovisorische Verfügung gegen den Zusammenschluss erlassen. Der Merger würde zu schlechten Marktstrukturen und zu einer Wettbewerbsverzerrung im Schweizer Medienmarkt führen, so die Begründung. Die Swisscom wollte 49 Prozent von Cinetrade übernehmen. Cintetrade ist verantwortlich für den Pay-TV-Sender Telecub und ist im Kinobereich via Kitag sowie im DVD-Vertrieb über PlazaVista tätig. (mw)


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