Das EU-Parlament hat heute der europäischen Richtlinie für Softwarepatente zugestimmt, jedoch stark eingeschränkt. Reine Software-Produkte sollen sich nicht patentieren lassen. Was jedoch möglich ist, ist die Patentierung von Geräten, in denen computergesteuerte Anwendungen zum Einsatz kommen, schreibt die deutsche "Computerwoche". Als Beispiel wird eine softwaregesteuerte Waschmaschine genannt, die mit einem Patent ausgestattet werden könnte. Die Vorlage aus erster Lesung wird nun den Mitgliedstaaten vorgelegt, damit diese darüber beraten können.
(mw)