Weko: Keine ADSL-Sonderrabatte für Bluewin

Die Wettbewerbskommission hat die ADSL-Beschwerde von Profitel gutgeheissen.
7. Mai 2002

     

Ab sofort muss die Swisscom allen ADSL-Wholesale-Abnehmern den gleichen Rabatt gewähren. Das bedeutet, dass der grösste ADSL-Wiederverkäufer, die Swisscom-Tochter Bluewin, nicht mehr in den Genuss eines höheren Rabattes kommt. Bislang gewährte Swisscom den ADSL-Anbietern je nach Anzahl Kunden einen kleineren oder grösseren Preisnachlass. Den Stein ins Rollen gebracht hatte Bluewin mit einer aggressiven Preissenkung seines ADSL-Angebotes in diesem Frühling. Daraufhin reichte Profitel bei der Wettbewerbskommission (Weko) Beschwerde ein, welche jetzt gutgeheissen wurde. Die Weko ist zum Schluss gekommen, dass die Swisscom mit grosser Wahrscheinlichkeit seine Position auf dem Markt zugunsten von Bluewin missbraucht. Dieser Umstand soll jetzt eingehend untersucht werden, um zu überprüfen, ob die Swisscom gegen das Kartellgesetz verstossen hat. (mw)


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