Deutsche Provider müssen die Daten von Filesharing-Anwendern, die illegal urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen, nicht mehr speichern. Dies entschied das Landgericht Flensburg. Damit haben geschädigte Unternehmen keine Handhabe mehr, um gegen die Anwender von Filesharing-Programmen vorzugehen. Dies ist ein herber Rückschlag für die Rechteinhaber, die im Juni und im Juli allein bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe über 20'000 Anzeigen deponiert haben. Allerdings dürfte sich das Blatt demnächst wieder wenden, weil 2006 in Deutschland ein Gesetz zur sechsmonatigen Speicherung von Verbindungsdaten verabschiedet werden soll.