Der Bundesrat hat seine Vorstellungen für eine eindeutige Personenindentifikationsnummer (PIN) in Form einer Änderung des AHV-Gesetzes und einer Botschaft zur Registerharmonisierung formuliert. Demnach wird die jetzige 11-stellige und sprechende Nummer ab 2008 durch eine 13-stellige Zahl ersetzt, die für sich keine Rückschlüsse auf die Person zulässt. Dadurch kann die AHV-Nummer künftig verwaltungsintern auch als eindeutiger PIN gebaraucht werden. Das Gesetz regelt dabei detailliert, in welchen Bereichen und für was die Nummer für die einfachere Registerharmonisierung und Datenkommunikation zwischen Ämtern, Verwaltungseinheiten und Versicherern gebraucht werden darf. Dazu gehören die Einwohnerkontrollen, Steuerämter, Kranken- und Unfallversicherer und das Militär. Eine Erweiterung des Anwendungskreises benötigt jeweils eine besondere gesetzliche Grundlage. Auflagen und Kontrollen sollen den Datenschutz sicherstellen.