Ab dem 1. Januar 2005 kann in der Schweiz rechtskräftig digital unterschrieben werden. Der Bundesrat hat den Neujahrstag als Datum festgelegt, an dem das Gesetz über die elektronische Signatur (ZertES) rechtsgültig wird. Gleichzeitig tritt auch die Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur in Kraft. Diese legt die Bedingungen fest, die ein Zertifizierungsdienst erfüllen muss, um anerkannt zu werden. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) erhält in diesem Zusammenhang den Auftrag, bis Ende Jahr die nötigen technischen und administrativen Vorschriften zu erlassen.