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Swisscom siegt vor Bundesgericht

Die Swisscom muss die Mietleitungspreise nicht rückwirkend senken.
7. November 2001

     

Das Bundesgericht gibt der Swisscom beim Streit um die Standleitungspreise Recht. Sie muss die Mietleitungspreise nun nicht rückwirkend senken. Die Preise dürften weder von ComCom noch von einer Interkonnektions-Regelung tangiert und festgelegt werden. Hätte die Swisscom den Prozess verloren, so hätte sie ihren Konkurrenten das Netz zu kostenorientierten Preisen überlassen müssen. Das hätte je nach Gebiet eine Senkung der Kosten zwischen 14 und 63 Prozent bedeutet.
Die klagende Firma Commcare war ausserdem überzeugt, dass auch die Übertragungsmedien unter die Interkonnektions-Bestimmungen fallen müssten. Die Entscheidung darüber hat das Bundesgericht abgelehnt. Entscheidungen über diese Bestimmungen fielen nun einmal in die Zuständigkeit der Politiker und es möge sich doch besser der Bundesrat damit befassen.


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