Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf zur Gleichstellung von schriftlicher und digitaler Unterschrift in die Vernehmlassung geschickt. Danach soll es in Zukunft möglich sein, Verträge auch über das Internet abschliessen zu können. Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit einer solchen Unterschrift, die aus einem zugewiesenen und einem persönlichen Code besteht, wird die Anerkennung durch einen vertrauenswürdigen Zertifizierungsdienst sein.
Das Gesetz über die elektronische Signatur sieht zudem eine Umkehrung der Beweislast bei einem Missbrauch vor: Der Inhaber des Schlüssels zur Signatur muss nachweisen, dass die Signatur nicht von ihm stammt und gegen seinen Willen geleistet worden ist.