Elektronische Signatur wird rechtskräftig
Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind elektronische Unterschriften ihren handschriftlichen Pendants rechtlich gleichgestellt. Dafür sorgt das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES), das die Bedingungen definiert, unter denen Anbieter von Zertifizierungsdiensten anerkannt werden können, und deren Tätigkeit regelt. Ausserdem werden darin die Voraussetzungen für die Gleichstellung von elektronischer und handschriftlicher Signatur festgelegt und Fragen der Verantwortung der verschiedenen beteiligten Parteien geregelt.
Europa-kompatibel
Gleichzeitig tritt auch die Verordnung über die elektronische Signatur (VZertES) in Kraft, die das 2000 versuchsweise gestartete Zertifizierungssystem aufhebt. Die Verordnung konkretisiert insbesondere die Pflichten der Anbieter von Zertifizierungsdiensten und beauftragt das Bakom, technische und administrative Vorschriften zu erlassen.
Damit verfügt nun auch die Schweiz über die rechtlichen Grundlagen für eine funktionierende PKI, die als Basis für die weitere Förderung von E-Government und E-Commerce dient. So können nun beispielsweise auch auf elektronischem Weg Verträge abgeschlossen werden, die bisher in schriftlicher Form vorliegen mussten. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sind mit den in der EU bereits geltenden Regeln kompatibel, was auch den grenzüberschreitenden
E-Commerce vereinfachen dürfte.