Bakom pfeift Billag zurück
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2005/02
Anfang Jahr informierte der Radio- und Fernsehgebühreneintreiber Billag, dass auch ein PC mit Breitbandanschluss und Mediaplayer den Obolus für den Radio- und Fernsehempfang abzuliefern habe. Dies sei an sich nichts Neues, man habe es nur in Erinnerung rufen wollen, so die Billag damals in einer Selbstverständlichkeit. Jetzt pfeift das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Billag zurück. Für den Radioempfang treffe dies zu, so das Bakom, beim Fernsehempfang komme aber noch ein zweites Kriterium zum Tragen.
Nur wer ein ADSL-TV-Abonnement, wie sie zur Zeit von Netstream oder Bluewin angeboten werden, gelöst habe, sei gebührenpflichtig, widerspricht Bakom-Pressesprecher Bernhard Bürki der
Billag. SFDRS und die meisten anderen Sender können bis heute nur mit einem solchen Abo über das Internet lückenlos und damit vergleichbar mit dem konventionellen Empfang konsumiert werden, erklärt Bürki. Das Streaming einzelner Sendungen, wie dies die SFDRS-Homepage anbietet, ist und bleibt damit gratis. Die UMTS-Handys von Swisscom sind hingegen gebührenpflichtig, da über sie die Programme der angebotenen Sender integral empfangen werden können. Das dürfte für einige den UMTS-Spass erheblich verteuern.
Beim Radio ist die Situation klar. Bei allen DRS-Sendern und auch bei den meisten Privatradios und ausländischen Stationen kann das gesamte Programm über Internet empfangen werden. Darum stimmt die Billag-Information in diesem Fall. Hier muss ein Anwender den Empfang zwingend technisch verhindern, um nicht gebührenpflichtig zu sein. Ein schriftlich festgelegter Codex, der den Angestellten das Radiohören untersagt, reicht dafür nach Auskunft des Bakom nicht aus. In der Praxis ist eine technische Sperrung der Radioprogrammen allerdings nicht ganz so einfach durchzuführen, wenn das Streaming anderer Inhalte mit Mediaplayern noch möglich sein soll.