Registrierungspflicht für WLAN

Die Registrierung soll den anonymen Konsum von Kinderpornographie erschweren und auch für private Drahtlos-Netzwerke gelten.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2007/22

     

Der Bundesrat hat die Motion über die Registrierungspflicht von Wireless-Prepaid-Karten zur Annahme empfohlen. Die Motion, die Anfang Oktober von Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler (CVP/LU) eingereicht wurde und von 17 weiteren Nationalräten getragen wird, möchte, dass der Bundesrat ein Gesetz vorschlägt, welches Wireless-Prepaid-Karten unter Registrierungspflicht stellt. Als Vorbild dient den Nationalräten die Registrierung von Prepaid-Karten für Mobiltelefonie, die im Jahr 2003 eingeführt wurde. Begründet wird das Begehren damit, dass es mit den Wireless-Prepaid-Karten unbemerkt möglich sei, pädophile Darstellungen und Videos aus dem Internet herunterzuladen und zudem auch mit dem Computer telefoniert werden könne. Deshalb sei die Registrierungspflicht zwingend auszuweiten.



Das Post- und Fernmeldegesetz (BÜPF) sowie die entsprechenden Verordnungen sollen ausserdem soweit angepasst werden, dass eine Teilnehmeridentifikation auch innerhalb von privaten Netzwerken obligatorisch ist. So müsse gemäss den Initianten feststellbar sein, welche Rechner an einem Drahtlosnetzwerk angeschlossen sind. Eine Stellungnahme zu den Massnahmen blieb Nationalrätin Glanzmann bis Redaktionsschluss schuldig.


WLAN an Hochschulen

SWITCH bietet zusammen mit Monzoon Networks, Swisscom, TheNet und The Public Network für die Kunden der jeweiligen Anbieter kostenloses WLAN an den Universitäten Bern, Neuchâtel und Zürich, beiden ETHs in Lausanne und Zürich sowie an den Fachhochschulen Bern, Rapperswil, Winterthur und Zürich an. Im Gegenzug können Studenten schweizweit die Hotspots der Anbieter kostenlos nutzen.




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