Auszeichnung für den Grossen Bruder

Auszeichnung für den Grossen Bruder

5. November 2002 - Für Urs Binder gehört das Einkaufsverhalten nicht zur Privatsphäre.
Artikel erschienen in IT Magazine 2002/39

Der Grand Prix der Volksmusik verhilft mehr oder minder begabten Populärmusikern zum zeitweiligen Publikumserfolg, will sagen, es werden jeweils nach dem Event wohl noch einige CDs der auserkorenen Künstler mehr verkauft als vorher.



Ganz anders ergeht es den Preisträgern des Big Brother Award Switzerland: Diesen Preis, der weniger als Auszeichnung denn als soziopolitischer Mahnfinger konzipiert ist und gemeinsam von der "Swiss Internet User Group" SIUG und dem "Archiv Schnüffelstaat Schweiz" ASS verliehen wird, holen die Gewinner oft gar nicht erst ab. Verständlich - wer tritt schon gerne im Büssergewand vor ein feindlich gesinntes Publikum. Ob die Verleihung Folgen zeitigt, sei dahingestellt. Dass die Big Brother Awards jedoch nicht einfach als Inzuchtveranstaltung linksalternativer Fanatiker anzusehen sind, zeigt unter anderem die Eröffnungsrede durch Thomas Bärlocher, den Datenschutzbeauftragten der Stadt Zürich.


Kategorien Staat, Business und Kommunikation

Awards gab es Ende Oktober in drei Kategorien. Es wurden datenschützerisch problematische, auf den übereifrigen, fehlerhaften oder moralisch verwerflichen Einsatz von IT-Anwendungen zurückzuführende Verhaltensweisen bei Staatsorganen, Unternehmen der Privatwirtschaft und im Bereich Kommunikation auserwählt.



Da wäre zum Beispiel die Kantonspolizei Zürich, Gewinnerin in der Kategorie Staat. Die KaPo betreibt unter dem poetisch anmutenden Namen "Joufara II" eine Fahndungsdatenbank, in der fast alle polizeilichen Vorgänge gespeichert werden und die allen Kantons- und Stadtpolizisten uneingeschränkt zugänglich ist. Die Award-Veranstalter befinden bereits diese Tatsache für problematisch, was mir etwas übertrieben scheint: Was die Verbrechensbekämpfung unterstützt, soll nicht a priori verboten sein, und alle Polizeibeamten sind zur Diskretion verpflichtet. Informationen, die stimmen, sollten ihnen deshalb auch zugänglich sein - aber nur diese!



Wirklich bedenklich ist nämlich die lasche Bewirtschaftung der Datenbank: Selbst nachweislich falsche sowie längst überholte Einträge werden nicht korrigiert - so sei eine unschuldig verhaftete Wissenschaftlerin in der Datenbank nach wie vor als angeschuldigte Posträuberin geführt.



Das kann jedem passieren, ist in der vorliegenden Art ein Skandal und zeigt exemplarisch auf, dass es mit der blossen Implementierung einer IT-Lösung nicht getan ist. Um es nochmals deutlich zu machen: Meiner Ansicht nach ist, sofern korrekt und nach gesetzmässigen Kriterien durchgeführt, nicht die Haltung einer Fahndungsdatenbank an sich illegitim, sondern der bedenkliche, gleichgültige Umgang mit den Informationen.



 
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