Spammer: Im Visier der Datenschützer
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2003/02
Den Versendern von unerwünschten Werbemails soll es endlich an Kragen gehen.
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat eine Empfehlung herausgegeben, wonach der Unternehmer Martin Fürst Auskunfts- und Löschbegehren von Personen nachkommen muss, denen er ungefragt Werbemails gesendet hat. Dies ist der erste Fall in jüngerer Zeit, in dem der EDSB eine solche Empfehlung an einen Spammer erlassen hat. Diese ist jedoch nicht verbindlich. Immerhin: Sollte Fürst der Empfehlung nicht nachkommen, wird der Fall der Eidgenössischen Datenschutzkommission vorgelegt, die den Unternehmer unter Strafandrohung zum Beantworten von Anfragen und zum Löschen der persönlichen Daten, die er gesammelt hat, zwingen kann.
Mit der Empfehlung setzt der EDSB endlich ein Zeichen, dass sich die Versender von unerwünschten Werbemails nicht alles erlauben können. Befürchtet der EDSB nun, durch diesen Fall künftig mit Spamming-Beschwerden überflutet zu werden? «Das werden wir ohnehin», so Michael Schnyder, Jurist und Informatiker beim EDSB. «Wenn sich jemand durch Spams belästigt fühlt, soll er uns kontaktieren. Die Anzahl der Beschwerden über einen bestimmten Anbieter sowie teilweise auch der Inhalt der Mails entscheiden dann, ob wir aktiv werden.» Welche Möglichkeiten hat denn beispielsweise eine einzelne Firma, die im Visier eines Spammers ist? «In der Schweiz gibt es leider nicht viele Möglichkeiten. Eine Firma kann den Rechtsweg beschreiten. Solche Verfahren sind aber recht teuer und der Ausgang ist meist ungewiss», informiert Schnyder weiter.
Herr Fürst selbst, der immerhin 160’000 E-Mail-Adressen regelmässig mit seinem Werbeschrott beglückt hat, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Der Gipfel ist jedoch: Wer unter tel.search.ch seinen Firmensitz sucht, findet den Vermerk «Wünscht keine Werbung.»
(mw)