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Mehr Schutz vor Telefon-Bezahldiensten


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2005/03

     

Seit dem 1. Februar ist eine Regelung in Kraft, die den Konsumenten besser vor Missbräuchen mit Mehrwertdienstnummern (erhöht kostenpflichtigen Telefonnummer, z.B. 090x) schützen soll. Fernmeldedienstanbieter können demnach den Zugang zu Nummern sperren, wenn begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht. Diese Sperrung, die auf vier Arbeitstage beschränkt ist, muss dem Bakom gemeldet werden, welches die Nummern überprüft und gegebenenfalls Massnahmen ergreifen kann.
Ebenfalls soll mit der neuen Regelung dem Missbrauch mit SMS- und MMS-Mehrwertdiensten entgegengewirkt werden. So können die Telekoms die Kurznummern solcher Dienste selbst zuteilen, gleichzeitig wird ihnen aber auch auferlegt, Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung zu ergreifen und dem Abonnenten die Möglichkeit zu geben, bestimmte SMS- oder MMS-Dienste zu sperren. Ausserdem müssen die Anbieter der Mehrwertdienste eine Korrespondenzadresse in der Schweiz vorweisen können. So soll sichergestellt werden, dass sich Konsumenten direkt beschweren können und Verfügungen und Mitteilungen von Behörden sicher den Empfänger erreichen.

(mw)


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