Breitbandnutzer sehen schwarz
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2005/01
Live Streaming ist melde- und gebührenpflichtig, informierte die Billag Anfang des Jahres. Das bedeutet, dass jeder, der zwar kein Radio und keinen Fernseher hat, aber über einen Breitbandanschluss und entsprechende Software (einen Medien-Player) verfügt, im Prinzip auch Billag-Gebühren bezahlen muss. Für Privathaushalte mag die Meldung nicht allzu relevant sein, schliesslich ist das Gros von ihnen bei der Billag angemeldet. Bei Firmen hingegen sieht die Situation etwas anders aus. Hier dürfte man mancherorts einen Radio oder Fernseher vergebens suchen, ein PC mit Breitbandanschluss ist jedoch meist zu finden. Diese Firmen sind gemäss der Mitteilung verpflichtet, zu zahlen, sofern sie «keine technischen Vorkehrungen getroffen haben, um den Empfang von Radio- und/oder TV-Programmen über Internet zu unterbinden».
Das ganze ist an sich nicht neu, wie Jonny Kopp von der Billag gegenüber InfoWeek erklärt: «Jedes Gerät, dass in der Lage ist, Radio- und TV-Programme zu empfangen, ist per Gesetz gebührenpflichtig. Dazu gehört der breitbandig angeschlossene PC, genauso wie beispielsweise auch das neue UMTS-Handy der Swisscom.» Mit der zunehmenden Verbreitung von Breitband und Live-Streaming und den dazu auftauchenden Fragen habe man einfach einmal informieren wollen.
Gemäss Bakom-Sprecher Bernhard Bürki wolle man das Problem auch nicht aufbauschen. Zum einen gäbe es nicht allzu viele Firmen, bei denen der Empfang ausschliesslich über den PC möglich wäre, meist würde irgendwo ein Radio stehen. Zum anderen ist er sich auch bewusst, dass die Kontrolle nicht ganz einfach ist. Schliesslich können sich die Kontrolleure in einer Wohnung oder Firma umsehen, einen Rechner einzusehen ist aber problematisch.
«Man muss in dieser Angelegenheit auch gesunden Menschenverstand walten lassen. Wenn beispielsweise eine Firma den Empfang von Streaming-Protokollen unterbindet, ein einzelner Arbeitnehmer aber trotzdem einen Weg findet, Radio auf seinem PC zu hören, wird man dem Unternehmen sicher nicht anlasten, keine genügenden technischen Vorkehrungen getroffen zu haben», so Bürki. Und auch Kopp relativiert die Meldung: «Die rund 100 Kontrolleure, die im Einsatz sind, werden künftig einfach auch nach Internet fragen. So sind die Rahmenbedingungen vom Bakom. Man kann auch beim Internet lügen, und hier ist die Kontrolle sogar noch schwieriger. Das Gesetz verlangt aber von den Programmnutzern, dass sie sich aus
eigenem Antrieb anmelden.»
Wer weder Radio noch TV bei der Billag angemeldet hat, aber einen PC im Einsatz hat, ist trotzdem gebührenpflichtig, und zwar wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Empfang von Radioprogrammen
Internetzugang via ISDN oder Breitband (ADSL, Kabel, etc.)
entsprechende Software
(Mediaplayer)
Empfang von Fernsehprogrammen
nternetzugang via Breitband
(ADSL, Kabel, etc.)
entsprechende Software
(Mediaplayer)
Für den gewerblichen Empfang gilt zusätzlich, dass ein Unternehmen dann gebührenpflichtig ist, wenn es keine technischen Vorkehrungen getroffen hat, um den Empfang zu unterbinden.