Swisscom ist doch marktbeherrschend

Niederlage für Swisscom: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die marktbeherrschende Stellung beim schnellen Internetzugang. Swisscom verspricht nun, bis November 2009 regulierte Bitstromzugänge anzubieten.
19. Februar 2009

     

Erfolg für Sunrise und Orange: Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) und die Wettbewerbskommission (WeKo) hatten Recht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Swisscom abgewiesen und bestätigt, dass Swisscom beim schnellen Internetzugang über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Nun ist Swisscom definitiv dazu verpflichtet, einen regulierten Breitbandzugang für alternative Anbieter anzubieten. Damit werden vermutlich die Preise deutlich sinken und die Angebotspalette an Diensten dmarkant zunehmen.

Swisscom akzeptiert den Entscheid mit Zähneknirschen und betont, dass man weiter der Auffassung sei, keine marktbeherrschende Stellung zu haben. Weiter versichert man, dass der regulierte Bitstromzugang auf November 2009 realisiert werden könne, zuvor gelte es noch entsprechende technische und vertragliche Vorarbeiten zu tätigen.

Derzeit ist noch ein weiteres Verfahren gegen die Swisscom hängig: Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) fordert Sanktionen gegen Swisscom, weil diese im Bereich ADSL ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich einsetze. Diesen Missbrauch und die angedrohte Sanktion von 237 Millionen Franken bestreitet Swisscom trotz der nun festgestellten Marktbeherrschung weiter.




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