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Datenschnüffler ausgezeichnet


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2006/21

     

Bereits zum siebten Mal wurden in Basel die Schweizer Big Brother Awards verliehen, ein satirischer Preis, mit dem die gröbsten Datenschutzverletzungen des Jahres «gekürt» werden. In der Kategorie «Staat» konnte in diesem Jahr der Gesamtbundesrat, vertreten durch EJPD-Vorsteher Christoph Blocher, abräumen. Dies für die geplante Verschärfung des «Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit» (BWIS), das unter anderem das Abhören von Telefongesprächen oder das Durchsuchen von Rechnern auch ohne konkreten Verdacht und ohne eine richterliche Überprüfung der Massnahmen ermöglichen soll.
Den «Business-Award», für den die meiste Konkurrenz (u.a. durch Cablecom, Credit Suisse, Microsoft oder Swisscom) herrschte, konnte die Krankenkasse CSS einheimsen. Den Preis erhielt die CSS für die Leistung, mehreren hundert Mitarbeitern über ein Online-System zu erlauben, sensible, für den Vertrauensarzt bestimmte Gesundheitsdaten (u.a. HIV-Tests) der Kunden einzusehen.





Als Sieger in der Kategorie «Arbeitsplatz» wurde die Filiale «Dietikon ZH» des Elektronikdiscounters Media-Markt ausgerufen. Die Geschäftsleiterin dieses Ladens wagte es doch tatsächlich, die Angestellten systematisch mit Videokameras zu überwachen – und zwar nicht nur in den Verkaufsräumen, sondern auch im Lager oder bei den Zugängen zum Pausenraum und gar zur Toilette. Inzwischen konnte sich die Belegschaft mit Hilfe der UNIA gegen diese Bespitzelung wehren.
Den vierten und letzten Preis – den Lebenswerk-Award – ging an Hans Wegmüller, Direktor des SND (Strategischer Nachrichtendienst). Die Begründung: Wegmüller sei Chef des militärischen Geheimdienstes der Schweiz und verfüge über ein unbekanntes Budget bei einer unbekannten Anzahl Mitarbeiter.
Der Winkelried-Award schliesslich, der lobenswert eine Person oder Institution auszeichnen soll, die sich gegen Überwachung zur Wehr setzte, ging an das Komitee BWIS-Referendum. Dieses setzt sich gegen die Einführung des sogenannten Hooligangesetzes ein.

(mw)


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