Google enttäuscht von Thür

Hanspeter Thür kritisiert Google Street View weiterhin. Google zeigt sich derweil enttäuscht. Der Ton wird gehässiger.
14. September 2009

     

„Wir waren sehr enttäuscht über den Standpunkt, den Herr Thür als Reaktion auf unsere intensiven Bemühungen eingenommen hat, ein umfangreiches Paket von Lösungen bereitzustellen, um seinen Bedenken zu begegnen“, heisst es in einer Stellungnahme von Peter Fleischer, Google Privacy Councel. Thür hat heute via Medienmitteilung verlauten lassen, dass trotz zusätzlicher Massnahmen von Seiten von Google der Schutz der Privatsphäre nicht gegeben ist. Er richtet zudem verschiedene Empfehlungen an Google und gibt der Firma 30 Tage Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Unter anderem fordert er, dass Google


• eine verbesserte Lösung zur vollständigen Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen erarbeitet,

• der Anonymisierung im Umfeld heikler Einrichtungen wie zum Beispiel Spitälern, Schulen oder Gefängnissen besondere Beachtung schenkt,

• Aufnahmen aus Privatstrassen löscht, wenn keine Einwilligung vorliegt,

• Aufnahmen von umfriedeten Orten (Höfe, Gärten) entfernt und künftig die Kamera entsprechend niedriger montiert,

• sowohl eine Woche vor den Aufnahmen als auch eine Woche vor deren Aufschaltung informiert, welche Städte und Dörfer betroffen sind, und dass Google

• keine neuen Bilder von Schweizer Strassen aufschaltet, bis die Rechtsfragen geklärt sind.


Google muss nun innerhalb von 30 Tagen mitteilen, ob die Empfehlungen angenommen werden. Falls eine Ablehnung erfolgen würde, könne der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte an Bundesverwaltungsgericht gelangen.
Google entgegnet diesen Forderungen folgendermassen: „Wir haben vor dem Start selbstverständlich sichergestellt, den Datenschutzbehörden und anderen Interessengruppen in verschiedenen Gesprächen die Gelegenheit zu geben, ihre Fragen zu stellen und eventuelle Bedenken zu äussern. Solche Gespräche finden vor jedem Launch statt, weil wir wissen, dass in verschiedenen Ländern unterschiedliche Erwartungen vorhanden sein können. Wir haben uns sehr gefreut, von den Schweizer Datenschutzbehörden grünes Licht für die Veröffentlichung des Produkts zu bekommen und damit die Bestätigung unserer Auffassung, dass es den Schweizer Gesetzen entspricht.“ Diese Freude habe sich allerdings in Enttäuschung gewandelt, als Herr Thür wenige Tage nach dem Launch seine Meinung änderte. Und Fleischer weiter: „Des Weiteren sind wir enttäuscht, dass Herr Thür das von uns vorgelegte solide Lösungspaket nicht akzeptiert, nachdem wir das Gespräch mit ihm in der vorletzten Woche als fruchtbar eingeschätzt haben.“
Google hatte Thür nach eigenen Angaben folgende fünf Massnahmen vorgeschlagen:


• Verbesserte Verwischung von Nummernschildern.


• Verbesserte Verwischung von Gesichtern.


• Dialog mit Interessengruppen


• Überprüfung sensibler Orte


• Information der Öffentlichkeit über Aufnahmefahrten


Und deshalb gibt sich Google kämpferisch: Thür habe sich leider entschieden, das Thema vor Gericht zu behandeln. „Wir werden unser Produkt vor Gericht vehement verteidigen.“

(mw)


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