Mitte Woche haben Hanspeter Thür, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), und Google eine Vereinbarung bezüglich Google Street View getroffen, dies vor dem Hintergrund der Klage des EDÖB.
Demnach wird Google keine neuen Bilder in Street View oder anderen Produkten im Internet aufschalten, bis das Bundesverwaltungsgericht ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat. Zudem habe sich der Suchmaschinengigant dazu verpflichtet, das rechtskräftige Urteil zu akzeptieren und auf die für Street View getätigten Fotos der Schweiz anzuwenden, sofern das Urteil dies verlangen sollte. Darüber hinaus informiert Google nicht mehr im monatlichen Rhythmus über die geplanten Kamerafahrten, sondern mindestens eine Woche im Voraus online.
Im Gegenzug ist Google dazu berechtigt, auch weiterhin Kamerafahrten in der Schwiez zu unternehmen. In Hinblick auf den ungewissen Ausgang des Verfahrens erfolgen jene aber auf eigenes Risiko.
Der Datenschutzbeauftragte Thür zieht derweil das Massnahmenbegehren beim Bundesverwaltungsgericht zurück, da er die durch die vorsorglichen Massnahmen verfolgten Ziele als erfüllt betrachtet. Unberührt von dieser Vereinbarung bleiben die Rechtspositionen der beiden Parteien im Hauptverfahren.
(abr)