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Kein Recht auf ein Antennen-Moratorium


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2005/16

     

Der Gemeinderat von Stäfa hatte im Mai dieses Jahres ein bis Ende Mai 2006 befristetes Moratorium für die Bewilligung von Mobilfunkantennen erlassen. Begründet wurde der Entscheid mit Bedenken über mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Strahlung von UMTS-Anlagen. Gegen dieses Moratorium reichte Swisscom Mobile Rekurs ein. Dieser wurde nun vom Zürcher Regierungsrat gutgeheissen. In dem nun veröffentlichten Entscheid heisst es, dass Gemeinden nicht befugt seien, Moratorien in Bezug auf neue UMTS-Antennen auszusprechen.
Der Regierungsrates begründet seinen Beschluss damit, dass neue Technologien wie der Mobilfunk durchwegs mit vielen Unbekannten verbunden seinen und es Aufgabe des Umwelt- und Technikrechts sei, die nachteiligen Folgen zu regulieren. Aufgrund der Rechtslage sei dafür aber ausschliesslich der Bundesrat im Rahmen der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) zuständig.




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