Microsoft steht wieder vor den Gerichtsschranken
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2003/14
In letzter Zeit wurde es etwas ruhiger in Sachen Rechtsstreitereien um Microsoft. Jetzt stehen aber gleich mehrere Verfahren gegen den Softwareriesen in der Entscheidungsphase.
Ein Richter in Chicago hat das Unternehmen wegen Patentrechtsverletzung zu einer Schadenersatzzahlung von umgerechnet 713 Millionen Franken verknurrt. Die Firma Eolas, die ein Patent auf eine Technologie für das Einbetten von interaktivem Inhalt in Webseiten hält, wirft Microsoft vor, dieses Patent für den Internet Explorer verwendet zu haben. Die Kläger, zu denen auch die Universität von Kalifornien gehört (Eolas ist ein Spinoff der Hochschule), forderten ursprünglich rund 1,6 Milliarden Franken. Inzwischen haben sowohl Kläger als auch Angeklagter die Absicht erkennen lassen, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Doch damit nicht genug. Neben den über 30 hängigen Patentrechtsfällen gegen den Gates-Konzern, wird jetzt auch die Entscheidung im europäischen Antitrust-Verfahren gesucht. Seit EU-Kommissar Mario Monti dem Unternehmen kürzlich eine letzte Chance zur Stellungnahme einräumte, brodelt es wieder heftig in den Microsoft-Akten.
Dem Unternehmen wird vorgeworfen, dass es seinen Konkurrenten zu wenig Einblick in Windows gewähre. Es sei den Herstellern von Serversoftware nicht möglich, ihre Tools so eng mit dem Windows-Desktop-OS zu verknüpfen, wie dies Microsoft mit seiner eigenen Serversoftware tun könne. Auch der mit dem Desktop-Betriebssystem mitgelieferte Media Player ist den Klägern ein Dorn im Auge.
Die Kommission ist überzeugt, dass die gesammelten Beweise auch vor Gericht standhalten. Die Strafe, die sie aussprechen könnte, kann bis zu zehn Prozent des weltweiten Konzern-Umsatzes betragen - das wären dann satte drei Milliarden Dollar.
Microsoft sucht derweil eine einvernehmliche Lösung. Die Gates-Company argumentiert, dass die von den US-Behörden auferlegten Sanktionen auch europäischen Ansprüchen genügen sollten. Experten rechnen damit, dass das Verfahren erstinstanzlich vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg landen wird, was den Redmondern berechtigte Hoffnung auf eine Strafmilderung gibt. Dieses Gericht hat nämlich schon mehrmals Verfügungen der EU-Kommission mangels Beweisen verworfen.
Die Chancen in Europa stehen für Microsoft andererseits schon aus rein politischen Gründen nicht so gut, wie dies in Amerika der Fall war. Die EU-Behörde wird alles daran setzen, um zumindest einen Teilsieg zu erringen.