Vergangene Woche machte die Meldung die Runde, wonach die Bundesbehörden einem Hacker-Angriff ausgesetzt waren. Nun berichtete die Zeitung „Sonntag“ in ihrer gestrigen Ausgabe, dass die Bundesanwaltschaft eine Strafuntersuchung aufgrund der Angriffe eingeleitet hat. Beim Ermittlungsverfahren geht es demnach um den Verdacht auf unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem sowie verbotenen Nachrichtendienst – sprich Spionage. Mit dem Verfahren werde das Ziel verfolgt, Täter sowie Sachverhalt festzustellen und Beweise zu sichern. Die Bundesanwaltschaft kann nun Beschuldigte, Zeugen und Auskunftspersonen vorladen und befragen sowie bei genügend Beweisen Haftbefehle erlassen oder Überwachungsaktivitäten anordnen. Wie die „Berner Zeitung“ schreibt, sei die Analyse des Datenverlustes beziehungsweise dessen Umfangs im Gange.
Erneut wird zudem der Verdacht laut, Libyen könnte hinter dem Angriff stecken. Die laufenden Ermittlungen sowie der Spionage-Verdacht würden darauf schliessen lassen. Weder EDA noch Bundesanwaltschaft wollten sich jedoch zum Thema äussern.
(mw)