Überwachung wird billiger
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2004/08
Der Bundesrat hat die neue Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs verabschiedet. Dies teilt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit. Grundlage für die Neuregelung bildet das Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vom 1. Januar 2002. Die neue Verordnung berücksichtigt einerseits die Erfahrungen, die aus dem Bundesgesetz gemacht wurden und andererseits die technologische Entwicklung.
Im Mittelpunkt standen die Überwachungstarife für am Markt neu erhältliche Dienstleistungen, die sich insbesondere auf elektronische Medien wie E-Mail oder die Mobiltelefonie beziehen. Die technische Entwicklung führte ausserdem dazu, dass die Abläufe für die Anordnung und die Umsetzung der Überwachungsmassnahmen sowohl bei der zuständigen Bundesstelle als auch bei den Fernmeldedienstanbietern vereinfacht wurden. Die wichtigsten Änderung in der neuen Verordnung betreffen eine Pauschalisierung der Abrechnungen und eine Vereinfachung des Verfahrens zwischen Strafverfolgungsbehörden, der zuständigen Bundesbehörde und den Fernmeldedienstanbietern. Die jährlich von den Strafverfolgungsbehörden zu entrichtenden Beträge für die Überwachungsmassnahmen können um rund 20 Prozent gesenkt werden, so das UVEK. Die neue Verordnung tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.