David Rosenthal: Providerhaftung - Positive Anreize sind sinnvoller

In der jüngsten Zeit kamen sie wiederholt in die Schlagzeilen: Firmen, die im Internet Diskussions- und Chat-Foren anbieten, über die immer unerlaubte Inhalte verbreitet wurden. Wer als Betreiber einer solchen Plattform von derartigen Inhalten erfährt, sollte im eigenen Interesse einschreiten.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2001/26

     

In der jüngsten Zeit kamen sie wiederholt in die Schlagzeilen: Firmen, die im Internet Diskussions- und Chat-Foren anbieten, über die immer unerlaubte Inhalte verbreitet wurden.



Mal waren es rassistische Äusserungen, manchmal ehrverletzende Inhalte oder zuweilen auch pädophile Transaktionen. Wer als Betreiber einer solchen Plattform von derartigen Inhalten erfährt, sollte im eigenen Interesse einschreiten. Tut er es nicht, riskieren die verantwortlichen Personen im Betrieb als Gehilfen oder gar als Mittäter strafrechtlich belangt und die Firma - was Ansprüche auf Genugtuung und Schadenersatz betrifft - zivilrechtlich in Anspruch genommen zu werden.




Doch diese Grundregel klingt einfacher, als sie es in Wirklichkeit ist. Bereits die Frage, welche Aussage in einem Diskussionsforum zulässig ist und welche nicht, ist keineswegs einfach zu beantworten. Dabei fallen selbst die Antworten der Experten oft nicht einheitlich aus: Was der eine Jurist für zulässig erachten wird, hält der andere für verboten. Hat aber ein Richter entschieden und einen Inhalt für unzulässig erklärt, ist es für den an- oder beklagten Provider zu spät.



Dabei sind rassistische Äusserungen und verbotene Pornographie oft ein geringes Problem, da sie sich in Grenzen halten. Hate-Pages sind ein anderes Beispiel: Da äussert sich jemand im Internet über einen ungeliebten Zeitgenossen, der sich dies aber nicht gefallen lassen will. Dieser wird sich meist an einen der direkt beteiligten Provider wenden, weil er sich hiervon die grössten Erfolgschancen verspricht, da dieser die technische Kontrolle über die Inhalte hat. So aber liegt der Ball beim Provider, der nun selbst überprüfen muss, ob die Inhalte rechtswidrig sind oder nicht. Selbst wenn dieser einen Anwalt beiziehen sollte, wird ihm dieser höchstens sagen können, wie gut seine Chancen im Falle eines Rechtsstreits seiner Ansicht nach sein werden.



Die Reaktion des Providers ist absehbar. Er wird in den meisten Fällen kein Risiko eingehen wollen und darum den Weg des geringsten Widerstands wählen: Der fragliche Inhalt wird gelöscht und der Urheber womöglich gleich ausgeschlossen. Rechtlich ist dies möglich, sofern der Provider in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesorgt hat.



Doch langfristig ist diese Konstellation gefährlich und überdies auch geschäftlich schädigend. Das Internet hat uns zwar stark vernetzt, was völlig neue Anwendungen ermöglicht. Es exponiert die einzelnen Netzteilnehmer aber auch sehr viel stärker und erschwert es ihnen, ihre Handlungen von denen anderer abzugrenzen: Schon die Tatsache, dass ein Provider Teil eines weltweiten Netzwerks ist, soll ihm nach Ansicht einiger Behördenvertreter auch in der Schweiz die Verantwortlichkeit für die Inhalte aufbürden. Doch selbst dann, wenn die Haftung sinnvollerweise auf Angebote im Machtbereich des jeweiligen Providers beschränkt wird, löst dies manche Probleme nicht. Die Folgen: Provider werden Inhalte, die für sie ein Risiko darstellen, im Zweifel lieber vom Netz nehmen als dulden.



Für die "Informationsfreiheit" ist das zweifellos kein Gewinn. Es ist darum zu hoffen, dass der Gesetzgeber, der inzwischen in der Schweiz aktiv geworden ist, nach unglücklichen Äusserungen des Bundesamts für Justiz und Bundesgerichts für Klarheit in Sachen Haftung sorgt. Doch dabei sollte es nicht nur um die Haftung des Providers für fremde Inhalte gehen; befinden sie sich in seinem Machtbereich, wird sich eine gewisse Verantwortlichkeit nicht vermeiden lassen. Oft wird nämlich vergessen, dass die Providerhaftung nur ein Mittel zum Zweck ist, da es ja nicht darum geht, den Provider zu bestrafen, sondern ihn über die Strafdrohung zur Sperrung von unerwünschten Inhalten zu zwingen, für die er sich sonst nicht interessieren würde.



Es stellt sich daher die Frage, ob zur Erreichung dieses Ziels positive Anreize nicht sinnvoller und produktiver sind. Solche können nicht nur private Initiativen, sondern auch der Gesetzgeber schaffen, indem er beispielsweise Verhaltensweisen definiert, deren Befolgung dem Provider eine Art Haftungsfreistellung gewährt. Diese Regeln sollten dafür sorgen, dass Rechtsstreitigkeiten primär zwischen den Hauptakteuren stattfinden können und nicht mehr stellvertretend die Provider bekämpft werden. Denn das Hautproblem sind heute nicht die Dienstleistungen der Provider an sich, sondern die Tatsache, dass sich ihre Benutzer zu gut dahinter verstecken können und Geschädigte oder die Strafverfolgung praktisch zwingen, auf die Provider loszugehen.




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