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Wie viel Überwachung ist erlaubt?

Ein Aspekt des Netzwerkmonitoring ist die Überwachung der Nutzeraktivitäten. Doch wie viel Überwachung ist hier erlaubt, und wie ist dabei vorzugehen? Swiss IT Magazine geht diesen Fragen in der Schwerpunkt-Rubrik "Der Rechtsanwalt rät" im Detail nach.
16. Juli 2009

     

Ein gewisses Misstrauen seitens der Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern ist offenbar gang und gäbe - aber wie weit darf die Firma bei der Überwachung der Netzwerkaktivitäten ihrer Angestellten gehen? Eines der heissesten Themen des Netzwerk-Monitorings ist die Überwachung der User und ihres Verhaltens. Unternehmen ergreifen in letzter Zeit immer drastischere Massnahmen und sperren Seiten wie Facebook und Co. komplett.


Rechtsanwalt Ueli Grüter legt in seiner Rubrik "Der Rechstanwalt rät" in der aktuellen Printausgabe des Swiss IT Magazine dar, welche Überwachungsmassnahmen erlaubt sind und was vom Gesetz her zu weit geht. Insbesondere die personenbezogene Auswertung der gesammelten Daten ist problematisch. Grüter empfiehlt unter anderem, ein Nutzungs-, Kommunikations- und Überwachungsreglement für die Informatik zu schaffen und die Regeln den Mitarbeitern klar zu kommunizieren.




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