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Datenschützer fordert Zurückhaltung bei Internetfahndung

Internetfahndung stellt laut dem eidgenössischen Datenschützer Hanspeter Thür die letztmögliche Massnahme dar, um die Anwender zu schützen. Sie soll nur bei schweren Delikten eingesetzt werden.
30. Juni 2009

     

Der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür will Internetfahndung wenn immer möglich vermeiden und fordert Zurückhaltung. Sie soll nur bei schweren Delikten zum Einsatz kommen, oder wenn alle anderen Massnahmen erfolglos geblieben sind. Es dürfe nicht sein, dass Personen damit an den Pranger gestellt werden. Dies gelte auch für polizeiliche Fahndungsmeldungen. Die entsprechenden Daten müssten nach dem Aufspüren der gesuchten Person wieder vom Netz genommen werden.


Des weiteren warnt Thür in seinem Bericht vor sozialen Netzwerken wie Facebook. Anwender laufen hierbei in Gefahr, die Herrschaft über die eigenen Daten zu verlieren. Thür rät daher, die Sicherheit zu verbessern, indem man Empfehlungen über den datenschutzkonformen Umgang mit Online-Portalen abgibt.

(abr)


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