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Der Rechtsanwalt rät: Recht vergessen - zurück auf Feld 1!

Bei einem BPM- oder SOA-Projekt müssen unbedingt die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Ansonsten droht eine Nullrunde.
24. Juni 2009

     

Auch Rechtsanwalt Ueli Grüter thematisiert in seiner Juli-Kolumne Business Process Management (SAO) und serviceorientierte Architektur (SOA). Beim BPM werden die Geschäftsprozesse über die Mittel der Informatik abgewickelt, womit sich die juristischen Fragen um den betroffenen Geschäftsbereich drehen sollten. Rechtlich relevant ist beispielsweise bereits die Publikation des entsprechenden Angebots unter dem Gesichtspunkt der relevanten lauterkeitsrechtlichen und allenfalls branchenspezifischen Vorschriften.


Bei der SOA steht die Nutzung verteilter Funktionalität, die von verschiedenen Anwendern verantwortet wird, im Zentrum. Rechtlich gesehen, muss hier also der Datenschutz thematisiert werden. Hierbei kommen vor allem die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Transparenz und der Zweckbindung zur Anwendung.


Welche weiteren rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen, damit ein SOA- oder BPM-Projekt nicht zur Nullrunde wird, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe 7 des Swiss IT Magazine oder auf unserer Webseite.

(abr)


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