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Spoofing: Neues Gesetz gegen Missbrauch von Schweizer Handynummern
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Spoofing: Neues Gesetz gegen Missbrauch von Schweizer Handynummern

Der Konsumentenschutz hat erwirkt, dass die Telekommunikationsanbieter Massnahmen gegen den Missbrauch von Schweizer Telefonnummern ergreifen müssen. Ab 1. Juli 2026 gilt das nun auch für Handynummern.
1. Juli 2026



Den Missbrauch von Schweizer Telefonnummern für Betrugs- oder Werbeanrufe, auch Spoofing genannt, kennen viele Schweizerinnen und Schweizer leider zu gut. Zeitnah sollte aber Besserung eintreten: Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat veranlasst, dass Schweizer Telcos ab dem 1. Juli 2026 verdächtige Telefonnummern als unbekannt anzeigen oder in klaren Fällen ganz blockieren müssen. Für Festnetznummern gilt dieselbe Regelung bereits seit Anfang 2026.

Die Massnahme geht auf Druck des Konsumentenschutzes auf das Parlament zurück. Beispielsweise im Nachbarland Österreich zeige dieses Vorgehen Wirkung. Die Zahl der Spoofing-Vorfälle konnte klar reduziert werden, wie Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin Sara Stalder kommentiert. "Wir sind zuversichtlich, dass dies in der Schweiz ebenfalls gelingt." Als positiven Nebeneffekt dürfte sich damit auch die Zahl der Werbeanrufe aus dem Ausland reduzieren, die auf Herr und Frau Schweizer einprasseln.


Anzumerken ist, dass Spoofing-Anrufe an sich keine Gefahr darstellen. Solange nicht relevant mit den Betrügern interagiert wird, ist es unbedenklich einen Anruf entgegenzunehmen. Zentral ist, niemals Personendaten, Zahlungsdaten oder andere heikle Informationen weiterzugeben. (win)


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