In Grossbritanien haben Site-Betreiber neu die Möglichkeit, zu verhindern, dass ihre Website-Inhalte bei
Google für KI-Funktionen in der Suche genutzt werden. Möglich macht dies ein Entscheid der britischen Konsumentenschutzbehörde CMA. Wie es auf der
CMA-Website heisst, erhalten Verlage mit dem Entscheid weltweit erstmalig Instrumente, um zu verhindern, dass ihre Inhalte zur Unterstützung von KI-Features in der Google Suche verwendet werden. Publisher wie News-Plattformen würde damit eine stärkere Verhandlungsposition bei der Aushandlung von Vereinbarungen mit Google verschafft. Dazu muss Google den Verlagen die Möglichkeit geben, auch die Nutzung von Inhalten für das Fine Tuning von KI-Modellen zu untersagen. Verlage sollen damit die Kontrolle über die gesamte Bandbreite von KI-Anwendungen erhalten. Darüber hinaus wird Google verpflichtet, sicherzustellen, dass Publisher-Inhalte in KI-generierten Suchresultaten durch eindeutige Links gekennzeichnet werden.
Abschliessend heisst es, die CMA werde überwachen, wie Google die Auflagen umsetzt, wofür Google eine Frist von neun Monaten gewährt wird. Darüber hinaus wird Google verpflichtet, Compliance-Berichte einzureichen und zu veröffentlichen, welche die Einhaltung der Vorschriften mit Daten und Kennzahlen untermauern.
Google hat mittlerweile bereits reagiert und neue Funktionen für Site-Betreiber
angekündigt. So wird in der Search Console eine Einstellung getestet, mit der Site-Beitreiber im UK ihre Inhalte aus KI-Funktionen wie AI Overviews oder AI Mode abmelden können.
(rd)