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Revision für E-Signatur-Verordnung
Quelle: Depositphotos

Revision für E-Signatur-Verordnung

Der Bundesrat hat eine Revision der Verordnung zur elektronischen Signatur beschlossen. Damit müssen Informationen zu widerrufenen Zertifikaten neu elf Jahre lang gespeichert und zugänglich gemacht werden.
21. August 2025

     

Die Verordnung für elektronische Signaturen bekommt eine Revision, wie der Bundesrat beschlossen hat. Demnach müssen Informationen über widerrufene Zertifikate für E-Signaturen fortan während elf Jahren nach Ablauf der Gültigkeit weiter online einsehbar bleiben. Bisher waren die Informationen zur Ungültigerklärung nach Ende der Gültigkeit nicht mehr sichtbar. Dank der Revision soll die "Nutzung elektronischer Signaturen für Unternehmen und Privatpersonen zuverlässiger und einfacher" werden.

Ein weiteres Element der Revision sind Präzisierungen der Regeln für die Akkreditierung von Anerkennungsstellen. Wie der Bundesrat schreibt, haben diese aufgrund der hohen Komplexität bei der Umsetzung Zeit bis zum 1. Februar 2026, um ihre Prozesse anzupassen.


Die heutige Verordnung ist hier einsehbar. (win)


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