Mobivention kündigt alternativen iOS-App-Store für Geschäftskunden an
Quelle: Apple

Mobivention kündigt alternativen iOS-App-Store für Geschäftskunden an

Der Kölner IT-Dienstleister Mobivention spricht mit einem neuen alternativen App-Marketplace für iOS Geschäftskunden an, die selbst Anwendungen anbieten wollen.
5. März 2024

     

Mit der kommenden iOS-Version 17.4 lässt Apple alternative App Stores in der EU zu, um dem Digital Markets Act zu entsprechen ("Swiss IT Magazine" berichtete). Nun hat der deutsche App-Entwickler Mobivention einen eigenen alternativen App Marketplace vorgestellt. Im Unterschied zu anderen alternativen App-Stores – wie beispielsweise vom ukrainisch-irischen Anbieter Setapp – spricht Mobivention ausschliesslich Geschäftskunden an. "Der Mobivention App Marketplace richtet sich in erster Linie an Unternehmenskunden, die auf der Suche nach einer alternativen Lösung zur Verteilung ihrer Apps sind", schreibt das deutsche Unternehmen in einer Mitteilung.


Für die Nutzung des Mobivention-Marketplace ist es dabei unerheblich, ob Unternehmen die Apps selbst entwickelt haben oder sie von einem Dienstleister entwickeln liessen. Voraussetzung für die Nutzung des Mobivention-Angebots ist ein Apple-Entwickler-Account.
Als weitere Zielgruppe sieht Mobivention zudem grössere Unternehmen, die einen eigenen App-Marketplace für ihre Apps anbieten möchten. Die Kölner Firma erklärt, dass man den App-Store für diese Unternehmen als White-Label-Lösung zur Verfügung stelle, mit der Option, diese an individuelle Bedürfnisse anpassen zu können.

Der Digital Markets Act regelt in der EU-Kriterien für sogenannte Gatekeeper-Dienste, das heisst für grosse Tech-Unternehmen, die Kernplattformdienste betreiben wie zum Beispiel Suchmaschinen, App-Stores oder Messenger-Dienste. Der iOS-App-Store von Apple ist ein entsprechender Gatekeeper und Apple muss sich in der EU ab dem 7. März 2024 an die DMA-Regelungen halten. Rechtzeitig zu diesem Zeitpunkt lanciert Mobivention nun den App Marketplace, der pünktlich zum Stichtag zur Verfügung stehen soll. (cma)


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