US-Richter grenzt Kartellklage gegen Google teilweise ein
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US-Richter grenzt Kartellklage gegen Google teilweise ein

Einige Punkte einer noch zu Trump-Zeiten von 38 US-Generalstaatsanwälten gegen Google erhobenen Kartellklage sollen nun nicht berücksichtigt werden. Das gewichtigste Argument, die Deals von Google mit Browserherstellern wie Apple zur Voreinstellung als Default-Suchmaschine, bleibt jedoch im Spiel.
7. August 2023

     

Google muss sich demnächst einem Prozess stellen, in dem eine Klage von 38 Generalstaatsanwälten von US-Bundesstaaten aus dem Jahr 2020 behandelt werden soll. Dabei geht es darum, dass Google weltweit 90 Prozent aller Suchmaschinenabfragen bearbeitet und sein Monopol mithilfe von exklusiven Vertriebsvereinbarungen, die jeden Tag Milliarden von Suchanfragen an Google lenken, aufrechterhalten soll.
Nun hat Richter Amit Mehta vom Bezirksgericht für den District of Columbia die Klage in wesentlichen Teilen eingeschränkt. So gebe es keine echte Diskussion darüber, ob Googles Umgang mit Links von Konkurrenten wie Expedia oder Booking.com wettbewerbsverzerrend sei, die einen Prozess rechtfertigen würde. Andere Argumente wie die Deals, durch die Google als Default-Suchmaschine voreingestellt wird, sind laut der richterlichen Entscheidung jedoch nach wie vor diskussionswürdig. Der Prozessbeginn ist jetzt auf den 12. September 2023 angesetzt. (ubi)


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