Behörden nehmen Share-Online.biz vom Netz
Quelle: SITM

Behörden nehmen Share-Online.biz vom Netz

Share-Online.biz, der grösste deutsche Filehoster, wurde von den Behörden abgeschaltet. Gegen die Betreiber der Plattform wird vorgegangen.
18. Oktober 2019

     

Share-Online.biz ist nicht länger online. Die Behörden haben die grösste deutsche Filesharing-Plattform abgeschaltet. Der Filehoster wurde in erster Linie dazu verwendet, um illegale Kopien von Kinofilmen und Serien, aber auch Musik zu verbreiten.

Wie es seitens der Behörden heisst, hätte die deutsche, die niederländische und die französische Polizei mehrere Wohn- und Geschäftshäuser in ihren jeweiligen Ländern durchsucht und dabei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Gegen drei Tatverdächtige wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, durch den Betrieb einer Filesharing-Plattform in einer Vielzahl von Fällen Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke begangen zu haben, schreibt die Polizei Aachen in einer Mitteilung. Und weiter: "Das von den Beschuldigten betriebene Onlineportal stellt nach gegenwärtigen Erkenntnissen den grössten in Deutschland betriebenen Filehoster dar. Über diesen sollen in erheblichem Umfang urheberrechtlich geschützte Werke wie Kinofilme, Serien, Erotikproduktionen oder Musikstücke zum Download angeboten worden sein, wobei die Raubkopien zuvor durch registrierte Nutzer auf der Plattform hochgeladen worden waren."
Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand soll der Hauptbeschuldigte für den Betrieb der Plattform spätestens seit dem Jahr 2010 stetig anwachsende Serverkapazitäten bei einem niederländischen Provider angemietet haben – zuletzt im zweistelligen Petabyte-Bereic. Durch den Betrieb der Plattform sollen die Beschuldigten im Zeitraum von April 2008 bis Oktober 2017 einen Umsatz in Höhe von über 50 Millionen Euro generiert haben.


Evelyn Ruttke, Geschäftsführerin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), beglückwünscht die Behörden zu ihrem Erfolg und hob die Besonderheit des Verfahrens hervor: "Erstmals stehen hier Filehoster-Betreiber im Fokus eines strafrechtlichen Urheberrechts-Verfahrens, weil sie Portalseiten und Foren wie DDL-Warez, Boerse, Movie-Blog und MyGully durch Partnerprogramme und Provisionszahlungen unterstützt und finanziert haben sollen." (mw)


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