Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Mai 2014 sind Google und andere Suchmaschinen dazu verpflichtet, ein sogenanntes "Recht auf Vergessen" zu akzeptieren. Das heisst, dass Personen in Europa bestimmte Resultate, die nach einer Suche nach ihrem Namen erscheinen, sperren lassen können.
Googles aktuelle Praxis ist, dass die entsprechenden Suchergebnisse gleichzeitig aus allen europäischen Versionen seiner Suchmaschine, also beispielsweise
Google.de, google.fr oder google.ch verschwinden. Ab dieser Woche wird man zusätzlich dazu auf Geolocation setzen. Auch jemand der auf google.com oder mit einer anderen nicht-europäischen Google-Variante sucht, soll damit die gesperrten Einträge nicht mehr sehen können, falls er sich im selben Land aufhält wie der Antragssteller.
Diese Anpassung ist laut Google das Resultat diverser Diskussionen, die man in den letzten Monaten mit Datenschützern der EU geführt hat. Weitere Details findet man im
Google Blog.
(mv)