Speicherung von Nutzerdaten auf Vorrat ist gerechtfertigt

Die Gruppe Digitale Gesellschaft forderte Anfang 2014, dass Fernmeldedienstanbieter die Daten von Nutzern künftig nicht mehr auf Vorrat speichern müssen. Nun hat der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr das Gesuch abgelehnt.
3. Juli 2014

     

Anfang Jahr hat die Gruppe Digitale Gesellschaft beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) ein Gesuch zur Unterlassung der Vorratsdatenspeicherung der gesamten Kommunikation in der Schweiz eingereicht. Dieses Vorgehen der flächendeckenden und unabhängig von jedem Verdacht erfolgenden Speicherung kollidiere mit verschiedenen Grundrechten (Swiss IT Magazine berichtete). In der Schweiz müssen Fernmeldedienstanbieter Kundendaten sechs Monate aufbewahren, um sie bei Bedarf für die Strafverfolgung zur Verfügung stellen zu können.


Nun hat der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) das Gesuch der Gruppe abgelehnt. Dabei heisst es in der Begründung etwa, dass bei der Suche nach vermissten Personen oder bei der Aufklärung von schweren Straftaten ein grosses öffentliches Interesse bestehe, dass die Polizei auch Informationen zum Telefon- oder E-Mail-Verkehr auswerten könne. Zudem schränke der Gesetzgeber die Verwendung gespeicherter Daten durch hohe gesetzliche Hürden ein, weshalb auch der damit verbundene Eingriff in die Grundrechte gerechtfertigt sei. Polizei und Staatsanwaltschaften könnten die Daten nur einsehen, wenn ein dringender Tatverdacht auf ein Verbrechen oder Vergehen bestehe und die Schwere der Straftat die Überwachung rechtfertige. Ausserdem sei erforderlich, dass die bisherigen Untersuchungshandlungen erfolglos geblieben seien oder die Ermittlungen sonst aussichtslos wären. Und zur Notsuche sei die Überwachung nur dann zulässig, wenn dringende Anhaltspunkte für eine schwere Gefährdung von Gesundheit oder Leben der vermissten Person vorliegen. Des weiteren zeige die Statistik, dass es in etwa einem Prozent aller Delikte zu einer Überwachung komme. Konkret standen 2013 den 725'678 Delikten 10'860 Überwachungen gegenüber. (abr)


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