Kritik an Speicherung von Nutzerdaten auf Vorrat in der Schweiz

Die Gruppe Digitale Gesellschaft verlangt vom Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, die Speicherung von Nutzerdaten auf Vorrat künftig zu unterlassen.
23. Februar 2014

     

Die Digitale Gesellschaft hat beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) ein Gesuch zur Unterlassung der Vorratsdatenspeicherung der gesamten Kommunikation in der Schweiz eingereicht. Dieses Vorgehen der flächendeckenden und unabhängig von jedem Verdacht erfolgenden Speicherung kollidiere mit verschiedenen Grundrechten wie etwa dem Fernmeldegeheimnis und dem Schutz der Privatsphäre, heisst es als Begründung. Man behalte sich zudem vor, die Beschwerde nötigenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen. Beschwerdeführer sind unter anderem Norbert Bollow, Mediensprecher der Digitalen Gesellschaft, Dominique Strebel, Journalist und Studienleiter an der Schweizer Journalistenschule MAZ, und Balthasar Glättli, Nationalrat Grüne. Sie werden vertreten durch Viktor Györffy, Rechtsanwalt in Zürich.


Hierzulande müssen alle Anbieter von Post- und Fernmeldediensten die Metadaten der gesamten Kommunikation ihrer Nutzer speichern und während mindestens sechs Monaten den Behörden zur Verfügung stellen. Mit diesen Vorratsdaten lassen sich laut der Gruppe Digitale Gesellschaft Rückschlüsse auf das Verhalten der Nutzer ziehen. So könne man etwa feststellen, wer wie lange und mit wem telefoniert habe oder wer wann und wo seine E-Mails abgerufen habe. Dabei handle es sich mit den gespeicherten Vorratsdaten nicht um eine richterlich geprüfte Überwachung beim Verdacht auf Begehung einer Straftat. Vielmehr werde das Kommunikationsverhalten der ganzen Bevölkerung gespeichert. (abr)


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