Swisscom verzichtet auf Gang vor Bundesverwaltungsgericht
Quelle: Swisscom

Swisscom verzichtet auf Gang vor Bundesverwaltungsgericht

Swisscom bringt den Weko-Entscheid zum Glasfasernetzbau im Kanton Freiburg nicht vor das Bundesverwaltungsgericht. Vielmehr prüfe man, ob und in welcher Form das Netz doch noch gebaut werden könne.
31. Mai 2011

     

Ende April kam die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) zum Schluss, dass das Gemeinschaftsunternehmen zwischen Swisscom und Groupe E für den Bau und den Betrieb eines Glasfasernetzes im Kanton Freiburg nicht prüfenswert sei, da es nicht über eine Kooperation hinausgehe (Swiss IT Magazine berichtete). Damals zeigte man sich bei Swisscom erstaunt über diesen Entscheid und prüfte weitere Schritte.


Nun meldet der Telekom-Anbieter, dass man den Entscheid der Weko zum Freiburger Glasfasernetz nicht vor das Bundesverwaltungsgericht bringen werde. Laut Groupe E und Swisscom hat die Weko das Gemeinschaftsunternehmen mit ihrem Entscheid grundsätzlich in Frage gestellt. Ein Beschwerdeverfahren würde die damit geschaffene Rechtsunsicherheit in absehbarer Zeit nicht verringern und die Erfolgschancen einer Kooperation würden nicht wesentlich verbessert. Man analysiere aktuell vielmehr, ob und in welcher Form der gemeinsame Ausbau des Glasfasernetzes in Freiburg stattfinden könne. (abr)


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