Die Rechtskommission (RK) des Nationalrates hat das Gesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) abgelehnt, das besondere Mittel zur Informationsbeschaffung vorsah. So hätten Ermittler mit dem BWIS Telefone abhören sowie E-Mails und Postverkehr abfangen dürfen und dies nicht wie bisher nur im Rahmen von Strafverfahren oder mit richterlicher Erlaubnis. Auch das Verwanzen oder die Kameraüberwachung von Privaträumen wäre neu ohne Hausdurchsuchungsbefehl möglich gewesen. Im Falle einer konkreten Gefahr hätten Ermittler sogar via Internet in fremde Computersysteme eindringen dürfen, um dort Trojaner zur Fernkontrolle zu platzieren. Diese Massnahme ist heute verboten.
Mit 16 zu neun Stimmen wurde der Gesetzesentwurf nun abgelehnt und zur Revision an den Bundesrat zurückgereicht. Das geltende Strafrecht biete den Ermittlern schon genügend Spielraum und die Privatsphäre der Einzelnen solle nicht zu sehr beeinträchtigt werden, so die Rechtskommission.
(abr)