cnt

IFPI: Erste Strafanzeigen gegen Raubkopierer

Weil die Provider aus rechtlichen Gründen die Forderungsschreiben der IFPI nicht an die privaten Raubkopierer weiterleitet, reicht diese erste Strafanzeigen ein.
18. Januar 2006

     

Im November letzten Jahres startete der Verband der schweizerischen Musikwirtschaft (IFPI) die Aktion "Game Over" (InfoWeek berichtete). Im Rahmen dieser Aktion sammelte der Verband laufend Daten, die den illegalen Musiktausch beweisen sollten. Da eine personelle Zuordnung dieser Informationen nur über die Kundendaten der Provider möglich ist, forderte die IFPI die Provider dazu auf, ein Forderungsschreiben an die beschuldigten Personen weiterzuleiten. Die Provider lehnten dies aber aus rechtlichen Gründen ab. Deshalb hat die IFPI nun erste Strafanzeigen eingereicht, wie es in einer Medienmitteilung von heute heisst. Im Strafrechtsfall sind die Provider dazu verpflichtet, den Behörden die Identität des Nutzers bekanntzugeben. Ursprünglich wollte sich die IFPI mit den privaten Raubkopierern aussergerichtlich einigen. Mit dem erwähnten Forderungsschreiben sollten sich die Ertappten dazu verpflichten, alle illegalen Musikfiles zu löschen, weitere illegale Tauschtätigkeiten zu unterlassen und Schadenersatz und Kosten in der Höhe von 3000 bis 9000 Franken zu bezahlen.


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Aus welcher Stadt stammten die Bremer Stadtmusikanten?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER