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Grundversorgung beinhaltet Breitband

Der bundesrätliche Änderungsentwurf zur Fernmeldeverordnung sieht einen Breitbandanschluss vor.
22. Februar 2006

     

Die Grundversorgung im Breitbandbereich soll um einen Breitbandanschluss für den Internetzugang erweitert werden. Dies schlägt der Bundesrat in seinem Änderungsentwurf zur Verordnung über Fernmeldedienste vor. Der Entwurf wurde im Hinblick auf die Ausschreibung für die nächste Grundversorgungskonzession heute in die Vernehmlassung geschickt, welche bis zum 31. Mai dauert.

Für den geplanten Breitbandanschluss soll eine Preisobergrenze von 69 Franken gelten. In diesen Preis eingeschlossen sind ein Sprachkanal, eine Telefonnummer sowie der Eintrag im öffentlichen Telefonverzeichnis.


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