Swisscom hat die gestern abgelaufene Bewerbungsfrist für die Grundversorgungskonzession der Periode 2008 bis 2017 genutzt und sich erneut beworben, während Konkurrent
Sunrise auf eine Bewerbung gänzlich verzichtet hat. Sunrise erachte die Chancen, die Ausschreibung zu gewinnen, als zu gering und konzentriert seine Ressourcen lieber auf die Öffnung der letzten Meile.
Die gesetzlich geregelte Grundversorgung beinhaltet neben der flächendeckenden Versorgung mit einem Netzzugang den öffentlichen Telefondienst, Zugang zu Notrufdiensten, Sperren von abgehenden Verbindungen, Bereitstellen von öffentlichen Sprechstellen, Dienste für Hör- und Sehbehinderte sowie ab 2008 einen Dienst für Behinderte, die nicht in der Lage sind, eine Telefonnummer zu wählen. Nicht zuletzt umfasst die Grundversorgung auch einen Breitband-Internetzugang mit einer Übertragungsrate von 600/100 Kbps.
(mw)