Tauschbörsen haften für Nutzer

Das Oberste Gericht in Washington hat entschieden, dass Tauschbörsen für das Fehlverhalten der Kunden haftbar gemacht werden können.
28. Juni 2005

     

US-Tauschbörsen wie beispielsweise Morpheus und Grokster können haftbar gemacht werden, wenn ihre Nutzer Urheberrechtsverletzungen begehen. Dies hat das Oberste US-Gericht in Washington entschieden. Nun müssen die P2P-Anbieter mit einer Klagewelle rechnen. In der Begründung heisst es, dass ein Betreiber, der einen Dienst anbietet und gezielt damit wirbt, dass damit Urheberrechte verletzt werden können, für den daraus entstehenden Schaden durch Dritte haften muss. Das Urteil wurde einstimmig gefällt. Das US-Berufungsgericht hatte zuvor entschieden, dass ein Anbieter nicht für die illegale Nutzung eines Dienstes gestraft werden könne, da die Plattformen auch legal genutzt werden können. Dieser Entscheid wurde nun aufgehoben.
Die US-Medienindustrie jubelt ob dem Urteil, die Rede ist von der wichtigsten Entscheidung zum Thema Urheberrecht in den vergangenen 20 Jahren. (mw)


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